Ich mache Arbeitsrecht für Gewerkschaften geltend

…vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht. Vor dem BVerfG z.B. in der Verfassungsbeschwerde Verdis gegen das Tarifeinheitsgesetz (TEG); mit Rechtsschutz Verdis für die Grundrechte von Mitgliedern der Gewerkschaft aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit) bei der Zusammenlegung der Marburger und Gießener Universitätskliniken; als Verfahrensbevollmächtigter von Verdi, des Landes Berlin und des Landes NRW in den Verfahren wegen fehlender Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personaldienstleistungen (CGZP), des DHV und im weiteren Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen vor LAGs und vor dem BAG.

Die Pflegebranche ist in aller Munde: fast übermenschlicher Einsatz sehr vieler Beschäftigten in der Pandemie – und völlig unzureichende Löhne und Gehälter. Einem Arbeitgeberverband in der Pflege fiel in dieser Situation nichts anderes ein, als ver.di darauf zu verklagen, dass die Gewerkschaft nicht tariffähig sei, also für die in der Pflege Beschäftigten keine Tarifverträge abschließen könne. In dem Prozess vor dem LAG Berlin – Brandenburg und dem Bundesarbeitsgericht habe ich ver.di erfolgreich vertreten. Das BAG befand als Antwort auf die Klage des Arbeitgeberverbandes in der Pflege: „ver.di ist tariffähig.“. Der Arbeitgeberverband verlor sein Verfahren in beiden Instanzen.